Kundenbefragung zu Versand & Retoure [Studie]

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Master Services Agreement

SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN FÜR parcelLab

Diese SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN („Vertrag“) legen die Bedingungen fest, die für Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung des Dienstes (wie unten definiert) gelten, und sind Vereinbarungen zwischen der parcelLab GmbH oder ihrer Tochtergesellschaft, wie im jeweiligen Einzelauftrag angegeben („parcelLab“) und der im jeweiligen Einzel-auftrag angegebenen juristischen Person („Kunde“). Indem Sie diese Vereinbarung akzeptieren (die Akzeptanz erfolgt beim Zugriff auf die Plattform oder durch Unterzeichnung eines Einzelauftrag, das auf diese Vereinbarung verweist), erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, EINES UNTERNEHMENS ODER EINER AN-DEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DIE VOLLE BEFUG-NIS HABEN, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. MENGEN, BESCHREIBUNGEN, GEKAUFTE OPTIONEN WERDEN IN EINEM EINZELAUFTRAG ODER EINER ANDEREN GÜLTIGEN VERTRAGSFORMULAR, DIE VON parcelLab SCHRIFTLICH BESTÄTIGT WURDE („EINZELAUF-TRAG“), BESTIMMT. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DEN DIENST NICHT NUTZEN.

Wenn Sie ein direkter Konkurrent unseres Unternehmens sind, sehen Sie bitte vom Zugriff auf die Plattform ab, es sei denn, Sie haben unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Darüber hinaus ist es Ihnen nicht gestattet, auf die Plattform zuzugreifen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Plattform zu überwachen oder um andere Vergleichs- oder Wettbewerbszwecke zu verfolgen.

1. DEFINITIONEN

1.1 „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet ein Unternehmen, das von einer Partei kontrolliert wird. Das Wort „Kontrolle“ bedeutet im Zusammenhang mit einer Gesellschaft das direkte wirtschaftliche Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Geschäftsanteile einer solchen Gesellschaft und im Zusammenhang mit jeder anderen Geschäftseinheit das Recht, eine ähnliche Leitung und Kontrolle über diese auszuüben.

1.2 „Vertrag“ bezeichnet diesen Rahmenvertrag für Dienstleistungen.

1.3 Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die im jeweiligen Einzelauftrag angegebene Person, die Dienste von parcelLab in Lizenz nimmt.

1.4 „Vertrauliche Informationen“ sind dieser Vertrag, die damit verbundenen Preise und Gebühren, die Do-kumentation, Informationen, Daten, Zeichnungen, Benchmark-Tests, Spezifikationen, Geschäftsgeheim-nisse und alle anderen schriftlichen oder elektronischen Informationen, die entweder (i) als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder denen ein schriftlicher Hinweis beiliegt, dass diese Informationen vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt sind, oder (ii) nicht als vertrau-lich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind, die aber bei Offenlegung gegenüber Drit-ten dem Eigentümer dieser Informationen vernünftigerweise und vorhersehbar einen Wettbewerbsnach-teil zufügen könnten.

1.5 „Kundendaten“ sind alle Daten oder Informationen, die der Kunde parcelLab zur Verfügung stellt, unab-hängig davon, ob sie in der Plattform enthalten sind oder nicht, und die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind.

1.6 „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ oder „AVV“ bezeichnet die Auftragsverarbeitungsvereinbarung von parcelLab in der zum Datum des Inkrafttretens gültigen Fassung.

1.7 „Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet die Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in der jeweils gültigen Fassung und alle anderen anwendbaren Gesetze zum Schutz personenbezogener Da-ten und der Privatsphäre von Personen.

1.8 „Dokumentation“ bezeichnet die Handbücher und andere technische und funktionale Dokumentation, die dem Kunden von parcelLab zur Nutzung des Dienstes zur Verfügung gestellt wird.

1.9 „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das im Einzelauftrag angegebene Datum.

1.10 „Einzelauftrag“ ist ein von den Parteien ausgefertigtes Dokument für Dienste, das auf diesen Vertrag Bezug nimmt.

1.11 „parcelLab“ bezeichnet die im jeweiligen Einzelauftrag aufgeführte parcelLab Gesellschaft.

1.12 „Partei“ bedeutet den Kunden und parcelLab, zusammen die „Parteien“.

1.13 „Plattform“ bezeichnet die proprietären Versand- und Kommunikationssoftwaredienste von parcelLab, einschließlich des Portals, der Datenübertragungsmechanismen (API, FTP oder E-Mail) und der Kommuni-kationsmechanismen (einschließlich E-Mail, SMS, Push, Webhooks, Alexa, WhatsApp), die dem Kunden gemäß einem entsprechenden Einzelauftrag zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform ist über das webbasierte Portal von parcelLab unter der Adresse https://prtl.parcellab.com zugänglich.

1.14 „Dienst“ oder „Dienste“ bezeichnet alle von parcelLab im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erbrachten Leistungen. Dazu gehören die Plattform, die Implementierung und die Un-terstützungsleistungen, wie sie im jeweiligen Auftragsformular vorgesehen sind. Leistungsbeschreibungen finden sich im entsprechenden Abschnitt der parcelLab Leistungsbeschreibung.

1.15 „SLA“ bezeichnet das Service Level Agreement von parcelLab, das Bestandteil des Vertrags ist und sich auf die Verfügbarkeitsverpflichtungen und Abhilfemaßnahmen der parcelLab Plattform bezieht.

1.16 „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet das Dokument, das die Parteien erstellen können, um die Implemen-tierungsphase der Dienste im Detail zu beschreiben.

2. LIZENZ UND EINSCHRÄNKUNGEN

2.1 Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt parcelLab dem Kunden eine nicht ausschliessliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Dienste und der Dokumentation, beschränkt auf die Bestimmungen des jeweiligen Einzelauftrags und aus-schliesslich für den internen Gebrauch des Kunden. Ausser zu Archivierungszwecken darf der Kunde keine Kopien der Dienste verwenden oder speichern, es sei denn, parcelLab hat dies im entsprechenden Einzel-auftrag ausdrücklich schriftlich genehmigt. parcelLab behält sich alle Rechte und Lizenzen an den Diensten vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich unter diesem Vertrag gewährt werden.

2.2 Einschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unterneh-men, um den unbefugten Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzung zu verhindern und parcelLab unver-züglich über eine solche unbefugte Nutzung zu informieren. Es ist dem Kunden nicht gestattet, (a) den Dienst in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise zu kopieren, zu reproduzieren, zu vertreiben, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, darzustellen, zu posten oder zu übertragen, (b) die Dienste ganz oder teilweise zu vermieten, zu übertragen, zu verleasen, zu verleihen, gewinnbringend oder anderweitig wei-terzuverkaufen, zu vertreiben oder anderweitig Rechte an den Diensten in irgendeiner Form an eine an-dere Partei zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erbringung von Verarbeitungsdiens-ten an deren Parteien für kommerzielles Timesharing oder für Miet- oder Sharing-Vereinbarungen, (c) die Dienste (oder die Hosting-Umgebung, falls zutreffend) ganz oder teilweise zu modifizieren, anzupassen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, abgeleitete Werke zu erstellen oder anderwei-tig zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, (d) Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumsrechts-hinweise in den Diensten zu entfernen, zu modifizieren, zu verdecken und/oder anderweitig zu verunstal-ten.

2.3 Kundenfeedback und Verbesserung des Diensts. Der Kunde gewährt parcelLab und seinen verbundenen Unternehmen eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Einbindung von Vorschlägen, Verbesserungen, Empfehlungen oder sonstigem Feedback des Kunden in Bezug auf den Betrieb der Dienste.

2.4 Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Ansprüche und Interessen an den Kundendaten. Der Kunde ge-währt parcelLab die Lizenz, auf die Kundendaten zuzugreifen und diese zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden während der Vertragsdauer die Dienste zu erbringen. Ungeachtet des Vorstehenden erhält parcelLab eine unbefristete Lizenz zur Nutzung aggregierter und de-identifizierter Teile der Kunden-daten für alle rechtmäßigen Zwecke, einschliesslich Benchmarking und Analysen, vorausgesetzt, dass sol-che Nutzungen den Kunden weder identifizieren noch in der Lage sind, ihn wieder zu identifizieren. Der Kunde stimmt ferner zu, dass er über die entsprechenden Zustimmungen verfügt, die es parcelLab ermög-lichen, Daten von Zustellunternehmen (d.h. von den im Einzelauftrag genannten Dritten, die für den Kun-den logistische Dienstleistungen erbringen) zu nutzen, damit parcelLab analytische Vergleichsdienste zur Leistung erbringen kann. Darüber hinaus gewährt der Kunde parcelLab während der Laufzeit ein begrenz-tes, nicht-exklusives Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Marken des Kunden ausschließlich zum Zweck der Modifizierung des Erscheinungsbildes der Kundenoberfläche innerhalb der Plattform.

2.5 Jede Partei behält ihr Eigentum an und ihre Rechte an bereits bestehenden Materialien oder geistigen Eigentumsrechten, unabhängig davon, ob sie vor Abschluss dieses Vertrags bestanden oder nicht, oder die von einer Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der anderen Partei entwickelt werden.

2.6 Vorbehaltlich dieses Vertrags können die verbundenen Unternehmen des Kunden auf die Dienste zugrei-fen und diese nutzen. Alle Verpflichtungen des Kunden gelten gleichermaßen für jedes verbundene Un-

ternehmen des Kunden, das die Dienste nutzt, vorausgesetzt, der Kunde ist verantwortlich für (i) die Si-cherstellung, dass alle verbundenen Unternehmen des Kunden diesen Vertrag einhalten und (ii) alle Hand-lungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags.

3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) sicherzustellen, dass die Angaben im Einzelauftrag richtig und vollständig sind; (ii) parcelLab in allen Angelegenheiten, die die Dienste betreffen, auf Verlangen von parcelLab in angemessener Weise zu unterstützen, insbesondere Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die parcelLab benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen; (iii) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienste erforderlich sein könnten, vor Beginn der Laufzeit einzuholen und aufrechtzuerhalten.

3.2 Falls der Kunde eine Integration mit einem neuen Zustellunternehmen wünscht, wird er parcelLab darüber informieren und parcelLab wird die Machbarkeit einer solchen Integration und die damit verbundenen Kosten in angemessener Weise prüfen. Wenn parcelLab und der Kunde sich auf ein neues Zustellunter-nehmen einigen, werden der Zeitplan für die Integration und die damit verbundenen, vom Kunden zu zahlenden Gebühren gemeinsam schriftlich vereinbart. Im Verhältnis zwischen parcelLab und dem Kunden ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass das neue Zustellunternehmen parcelLab die für die Integra-tion erforderlichen logistischen Ereignisdaten, Dokumentationen, Schnittstellenfunktionalitäten etc. zur Verfügung stellt.

3.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass parcelLab entweder direkt oder indirekt über externe Zustellunternehmen und Logistikdienstleister Zugang zu den Sendungsverfolgungsdaten er-hält.

4. LAUFZEIT; KÜNDIGUNG

4.1 Vertrag. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des jeweiligen Einzelauf-trags und gilt für die im jeweiligen Einzelauftrag angegebene Laufzeit, sofern und solange dieser Vertrag nicht gemäß diesem Abschnitt 4 gekündigt wird. Sofern in dem betreffenden Einzelauftrag nicht anders vereinbart, verlängert sich der Einzelauftrag für alle verfügbaren Angebote am Ende der ursprünglichen Laufzeit (oder jeder darauf folgenden Verlängerungslaufzeit) automatisch um ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Kunde hat parcelLab mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der dann laufenden Laufzeit schriftlich seine Absicht mitgeteilt, den betreffenden Einzelauftrag und/oder den Vertrag nicht zu verlän-gern.

4.2 Kündigung. Dieser Vertrag, einschließlich aller hierin gewährten Rechte, kann wie folgt gekündigt werden: (a) von jeder Partei mit sofortiger Wirkung, wenn die andere Partei eine ihrer wesentlichen Verpflichtun-gen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und diese Nichterfüllung dreißig (30) Tage nach Erhalt einer schriftli-chen Mitteilung andauert; (b) von jeder Partei mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung, wenn die andere Partei: (i) zahlungsunfähig wird; (ii) eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt; (iii) einen freiwilligen Konkursantrag stellt; (iv) einem unfreiwilligen Konkursantrag zustimmt; (v) für insolvent erklärt wird; oder (vi) ihre Geschäftstätigkeit einstellt; oder (c) durch parcelLab mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Kündigung im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 2 (Lizenz).

4.3 Wirkung der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags hat der Kunde die Nutzung des Diens-tes unverzüglich einzustellen, und jede Partei hat die Nutzung der vertraulichen Informationen der ande-ren Partei unverzüglich einzustellen, und jede Partei hat die im vorstehenden Satz genannten Materialien von allen Geräten und elektronischen und anderen Medien, einschließlich aller Kopien davon, zurückzu-geben oder nach eigenem Ermessen zu vernichten. Jede Partei bestätigt auf Verlangen der anderen Partei schriftlich die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen.

4.4 Weitergeltung. Die Rechte und Pflichten der Parteien, die ihrer Natur nach über den Ablauf oder die Kün-digung des Abkommens hinausgehen, überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieses Abkommens un-geachtet des Grundes.

 

5. GEBÜHREN; ZAHLUNG

5.1 Sofern im jeweiligen Einzelauftrag nicht anders angegeben, zahlt der Kunde an parcelLab die im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Gebühren („Gebühren“) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsda-tum von parcelLab.

5.2 Sofern im jeweiligen Einzelauftrag nichts Anderes vorgesehen ist, sind alle in einem Einzelauftrag festge-legten Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig.

5.3 Zinsen. Mit Ausnahme von Beträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, sind alle überfälligen Be-träge mit einem Zinssatz von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu verzinsen, je

nachdem, welcher Satz niedriger ist. Der Kunde erstattet parcelLab alle angemessenen Kosten und Ausla-gen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), die bei der Eintreibung überfälliger Beträge anfallen. Darüber hinaus behält sich parcelLab das Recht vor, die Nutzung der Dienste zu sperren, wenn die Gebüh-ren mehr als dreißig (30) Tage überfällig sind.

5.4 Alle im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Gebühren verstehen sich exklusive aller Umsatz-, Quellen- oder ähnlichen Steuern, die parcelLab aufgrund der Dienste zu entrichten hat („Steuern“). Der Kunde er-klärt sich damit einverstanden, parcelLab alle derartigen relevanten Steuern zu bezahlen oder zu erstatten, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von parcelLab beruhen (diese liegen in der Verant-wortung von parcelLab). Wenn parcelLab rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäss diesem Abschnitt 5.4 verantwortlich ist, wird der Kunde diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde kann parcelLab eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbe-freiungsbescheinigung vorlegen.

5.5 Vertragsverlängerungen. Verlängerungen. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit verlängert sich dieses Auftragsformular um jeweils zwölf (12) Monate (jeweils eine „Vertragsverlängerung“ und zusammen mit der ersten Vertragslaufzeit die „Vertragslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich mit, dass sie die Ver-tragsverlängerung ablehnt. Die Gebühren für den Dienst können in jeder nachfolgenden Vertragsverlän-gerungsperiode angemessen erhöht werden.

5.6 Rechnungslegung und Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und genaue Bücher und Aufzeich-nungen über seine Nutzung des Dienstes zu führen, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen. Dar-über hinaus ist parcelLab berechtigt, die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu prüfen, um die Einhal-tung dieses Vertrags zu verifizieren. Ein Audit darf nicht häufiger als einmal jährlich auf Kosten von parcelLab stattfinden. Alle Audits werden während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt und dür-fen die Geschäftsaktivitäten des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. parcelLab wird jedes Audit im Voraus ansetzen. Ergibt eine Prüfung durch parcelLab, dass die an parcelLab zu zahlenden Beträge unzureichend sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an parcelLab zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung oder dem höchsten ge-setzlich zulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Falls eine Prüfung durch parcelLab einen Fehlbetrag von 5 % oder mehr in den Beträgen ergibt, die an parcelLab hätten bezahlt werden müs-sen, wird der Kunde parcelLab zudem unverzüglich alle angemessenen Kosten der Prüfung erstatten.

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1 Beschränkte Gewährleistung. parcelLab gewährleistet für die Laufzeit des jeweiligen Einzelauftrags („Ge-währleistungsfrist“), dass die Plattform (i) im Wesentlichen gemäß mit der Dokumentation laufen wird und (ii) während mindestens 99,90 % der Zeit verfügbar ist. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht, wenn die Plattform-Dienste nicht jederzeit ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Dokumentation ge-nutzt wurden.

6.2 Gewährleistungsrechte. Wenn die Dienste im Wesentlichen nicht in Übereinstimmung mit der Dokumen-tation erbracht werden, oder wenn parcelLab die zugesagte Verfügbarkeit der Dienste von 99,90 % nicht einhält, muss der Kunde wie im SLA beschrieben eine schriftliche Anfrage an parcelLab richten. Als einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden und als gesamte Haftung von parcelLab für eine Verletzung der in diesem Abschnitt dargelegten Garantie wird parcelLab nach eigenem Ermessen: (a) jeden Dienst, der diese Garantie nicht erfüllt, unverzüglich gemäß dem SLA korrigieren; (b) dem Kunden in dem gemäß dem SLA geschuldeten Umfang Gutschriften gewähren; (c) wenn der Ausfall des Dienstes als nicht beheb-bar erachtet wird, die vom Kunden für den nicht garantiegemäßen Teil des Dienstes gezahlten Gebühren gemäß dem geltenden Auftragsformular anteilig zurückerstatten.

6.3 Gewährleistungssausschluss. parcelLab gewährleistet nicht, dass die Dienste den Anforderungen des Kun-den entspricht, dass der Betrieb der Dienste fehlerfrei und zeitgerecht ist oder dass der Betrieb nicht un-terbrochen wird oder dass Fehler der Dienste korrigiert werden. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 6.1 WERDEN DIE DIENSTE IM VORLIEGENDEN ZUSTAND ERBRACHT, UND PARCELLAB ÜBER-NIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE DIENSTE, MIT AUSNAHME DER GEWÄHRLEIS-TUNG, DASS DIE DIENSTE WEITERHIN DER DOKUMENTATION ENTSPRECHEN WERDEN. PARCELLAB LEHNT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BESCHAFFENHEITSVEREINBARUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN BESCHAFFENHEITSVEREINBARUNGEN DER HANDELSÜBLICH-KEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND JEGLI-CHER BESCHAFFENHEITSVEREINBARUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSBRAUCH ODER DEM HANDEL ERGEBEN.

6.4 Keinerlei Ratschläge oder Informationen, ob mündlich oder schriftlich, die Sie von parcelLab oder an-derswo erhalten, begründen eine Beschaffenheitsvereinbarung, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt ist.

7. FREISTELLUNG

7.1 Freistellung bei Rechtsverletzungen. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bestimmungen dieses Vertrags einhält, wird parcelLab nach eigenem Ermessen jede gegen den Kunden erhobene Klage abweh-ren oder beilegen, soweit diese auf der Behauptung eines Dritten beruht, dass die von parcelLab dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten und im Rahmen dieses Vertrags genutzten Dienste irgendwelche Rechte des geistigen Eigentums verletzen, und wird alle Kosten, Schäden und ange-messenen Anwaltsgebühren, die einem solchen Anspruch zuzuschreiben sind und dem Kunden zugespro-chen werden, bezahlen, vorausgesetzt, der Kunde: (a) parcelLab unverzüglich schriftlich über den An-spruch benachrichtigt; (b) parcelLab die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des An-spruchs überlässt; und (c) parcelLab auf Kosten von parcelLab alle Unterstützung, Informationen und Be-fugnisse zur Verfügung stellt, die für die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs angemessen sind.

7.2 Unterlassung. Wird dem Kunden die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund der in Ziffer 7 genannten Ansprüche untersagt oder ist dies nach Ansicht von parcelLab wahrscheinlich, kann parcelLab nach eigenem Ermessen1 genannten Ansprüche untersagt, kann parcelLab nach eigenem Er-messen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, einen solchen Dienst weiterhin zu den Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen; (b) einen solchen Dienst ersetzen oder modifizieren, so dass er nicht verletzend ist und eine im Wesentlichen gleichwertige Funktion wie der untersagte Dienst aufweist; oder (c) wenn die oben genannten Optionen (a) und (b) trotz der wirtschaftlich angemessenen Bemühungen von parcelLab nicht erreicht werden können, kann parcelLab die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von parcelLab in Bezug auf diesen Dienst kündigen und dem Kunden den Betrag der an parcelLab für die Dienste gezahlten Gebühren abzüglich eines Betrages für die Abschreibung zurückerstat-ten, der auf einer linearen vierjährigen Abschreibungsbasis mit einem Anfangsdatum ab dem Datum des Inkrafttretens des jeweiligen Einzelauftrags ermittelt wird.

7.3 Ausschlüsse. Ungeachtet von Abschnitt 7.1 haftet parcelLab nicht für Verletzungsansprüche jeglicher Art, soweit diese aus (a) dem Betrieb, der Kombination oder der Nutzung der Dienste durch den Kunden mit nicht von parcelLab gelieferten Anlagen, Geräten, Software oder Daten resultieren, wenn ein Anspruch ohne den Betrieb, die Kombination oder die Nutzung nicht entstanden wäre; (b) der Nutzung der Dienste durch den Kunden in anderer Weise als in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder der Dokumentation; (c) Modifikationen der Dienste durch eine andere Person als parcelLab, wenn die unveränderte Version der Dienste nicht rechtsverletzend wäre; (d) Nutzung durch Benutzer oder verbundene Unternehmen des Kunden, die nicht durch diesen Vertrag gestattet ist; oder (e) der Kunde nutzt eine Version der Dienste, die überholt ist und/oder nicht mehr von parcelLab unterstützt wird, wenn der Anspruch durch die Nut-zung der aktuellen Version des Dienstes hätte vermieden werden können.

7.4 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 7 LEGEN DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON PARCELLAB UND DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART FEST.

7.5 Der Kunde stellt parcelLab von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden oder (ii) der tatsächlichen oder angeblichen Verlet-zung von Immaterialgüterrechten Dritter oder der Verletzung von anwendbarem Recht durch die Kunden-daten bei der hiernach erlaubten Nutzung ergeben.

7.6 Die in diesem Abschnitt enthaltenen Entschädigungsverpflichtungen sind an folgende Voraussetzungen geknüpft: (i) unverzügliche schriftliche Anzeige des Anspruchs durch die Partei, die die Entschädigung be-antragt („Entschädigungsempfänger“), an die Partei, die die Entschädigungsverpflichtung hat („Entschädi-gungsgeber“); (ii) die alleinige Kontrolle über die Auswahl des Rechtsbeistands und die Verteidigung des Anspruchs durch den Entschädigungsverpflichteten, wobei der Entschädigungsempfänger seinen eigenen Rechtsbeistand auf eigene Kosten beauftragen kann und der Entschädigungsverpflichtete sich nicht auf einen Vergleich einlässt, wenn dieser ein Eingeständnis des Entschädigungsempfängers enthält oder ihm eine Haftung auferlegt; und (iii) angemessene Unterstützung durch den Entschädigungsempfänger auf Er-suchen und auf Kosten des Entschädigungsverpflichteten.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Keine Bestimmung dieses Vertrages schließt die Haftung einer Partei aus (1) bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (2) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (3) bei Verletzung einer

vertraglichen Garantie, (4) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder (5) für typische, bei Ver-tragsschluss vorhersehbare Schäden, die aus der Verletzung von Vertragspflichten resultieren, die wesent-liche Interessen der anderen Partei im Rahmen des Vertrages schützen und auf welche die andere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflichten“). Unbeschadet des Vorstehenden gilt die folgende Haf-tungsbeschränkung: IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN, IHRE GESETZLICHEN VERTRETER ODER ANGESTELLTEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINER VERSCHULDENSUNAB-HÄNGIGEN HAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE BERUHEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER SCHADEN VORHERSEHBAR, BEKANNT ODER VORHERGESEHEN WAR ODER OB EINE PAR-TEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WAR. Die kumulative Gesamthaftung von ParcelLab im Rahmen dieses Vertrags übersteigt nicht den Betrag der Gebühren, die der Kunde wäh-rend der vorangegangenen zwölf (12) Monate, die zu einem Anspruch geführt haben, für den jeweiligen Dienst bezahlt hat.

8.2 Die Parteien erkennen an, dass diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse unter Berücksichtigung der relativen wirtschaftlichen Größe der Parteien, der Art der vertraglichen Verpflichtungen, der Fähigkeit der Parteien, die Verluste zu tragen, und der Verfügbarkeit von Versicherungen als angemessene Haf-tungs- und Risikoverteilung vereinbart wurden.

9. VERTRAULICHKEIT

9.1 „Vertrauliche Informationen“ ist ein im Vertrag definierter Begriff.

9.2 Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich waren; (ii) nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich werden; (iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden, wie aus den Akten und Aufzeichnungen der empfangenden Partei unmittelbar vor dem Zeit-punkt der Offenlegung hervorgeht; (iv) von der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurde, ohne dass dieser gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen verstoßen hat; oder (v) von der empfangen-den Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder darauf Bezug genommen hat, wie aus Dokumenten und anderen kompetenten Beweisen im Besitz der empfangenden Partei hervorgeht.

9.3 Beschränkungen der Offenlegung. Jede Partei wird diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte wei-tergeben, außer an ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die diese vertraulichen Informationen zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags kennen müssen, vorausgesetzt, dass jeder dieser Mitarbeiter und Un-terauftragnehmer einer schriftlichen Vereinbarung unterliegt, die verbindliche Nutzungs- und Offenle-gungsbeschränkungen enthält, die mindestens so schützend sind wie die hierin festgelegten, und dass jede Partei gegenüber der anderen Partei und ihren Lizenzgebern direkt haftbar und verantwortlich bleibt, wenn eine Partei oder ihre Unterauftragnehmer gegen diese Vereinbarung verstoßen. Jede Partei wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informatio-nen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, aufrechtzuerhalten, jedoch in keinem Fall weniger als die Anstrengungen, die eine solche Partei üblicherweise in Bezug auf ihre eigenen geschützten Informationen ähnlicher Art und Bedeutung unternimmt. Die vorstehenden Verpflichtungen hindern die Parteien nicht daran, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei offenzulegen: (a) gemäß der Anordnung oder Forderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle, vorausgesetzt, die Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, setzt die andere Partei in angemessener Weise davon in Kenntnis, um die Anordnung oder Forderung anzufechten; und (b) auf vertraulicher Basis gegenüber ihren Rechts- oder Finanzberatern. Darüber hinaus kann jede Partei die Bestimmungen dieses Vertrags offenlegen: (a) gemäß den geltenden Wertpapiervorschriften und (b) auf vertraulicher Basis gegenüber gegenwärtigen oder zukünftigen Risikokapitalgebern und/oder potenziellen Privatinvestoren oder Übernehmern der betreffenden Partei.

10. DATENSCHUTZ

10.1 parcelLab unterhält aktuelle, dem Branchenstandard entsprechende Sicherheitskontrollen, welche die Vertraulichkeit, die Privatsphäre, die Integrität und die Verfügbarkeit aller vom Kunden oder seinen Lizenz-gebern zur Verfügung gestellten und/oder ihm gehörenden Daten, sowie vor unbefugtem Zugriff auf den Dienst schützen sollen. parcelLab verpflichtet sich, dem Kunden so rasch wie möglich schriftlich (per E-Mail) jedes Ereignis zu melden, das auf einen Sicherheitsvorfall hinweisen könnte (missbräuchliche Ver-wendung von Rechten, Hacking, Viren, Verlust oder Diebstahl von Daten usw.). Im Falle eines tatsächlichen Sicherheitsvorfalls wird parcelLab den Kunden unverzüglich schriftlich (oder per E-Mail an einen autori-sierten Vertreter des Kunden) darüber informieren.

10.2 Die Parteien nehmen zur Kenntnis und sind sich einig, dass im Sinne der Datenschutzgesetzgebung der Kunde der Verantwortliche und parcelLab der Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten ist. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung legt den Umfang, die Art und den Zweck der Verarbeitung durch parcelLab, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten von personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen fest. parcelLab verpflichtet sich, (i) angemessene und geeignete physische, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten vor unbe-fugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust oder Zerstörung oder Beschä-digung der personenbezogenen Daten zu schützen; (ii) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit und Eignung seiner Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sicher-zustellen, und dass diese Mitarbeiter die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Kunden wah-ren; (iii) in Bezug auf personenbezogene Daten nur nach den dokumentierten Anweisungen des Kunden zu handeln; (iv) personenbezogene Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten (wobei dieser Vertrag als schriftliche Zustimmung zur Übermittlung in die Vereinigten Staaten gilt); (vi) alle per-sonenbezogenen Daten auf Verlangen des Kunden zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben; und (vii) nicht auf Systeme zuzugreifen, bei denen ein solcher Zugriff nach angemessener Auffassung von parcelLab die Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.

11. ANWENDBARES RECHT, SPRACHE

11.1 Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen unterliegt dieser Vertrag deutschem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich vor den Gerichten in München verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Die englische Fassung des Ver-trags hat Vorrang.

12. VERSCHIEDENES

12.1 Keine der Parteien darf dieser Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtre-ten, jedoch mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag nach schriftlicher Ankündigung, jedoch ohne das Erfordernis, die Zustimmung der anderen Partei einzuholen, (i) an ein verbundenes Unternehmen oder (ii) in Verbindung mit einer Fusion oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der abtretenden Partei abtreten oder übertragen darf. Jede Abtretung, der gegen diesen Abschnitt ver-stößt, ist nichtig.

12.2 Während der Laufzeit darf parcelLab den Kunden als parcelLab-Kunden nennen und den Namen und das Logo des Kunden auf seinen Webseiten und in Marketingmaterialien verwenden. Jede andere Verwen-dung des Namens oder Logos des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. parcelLab darf den Kunden um gemeinsame Marketing-Maßnahmen bitten (z.B. Pressemitteilung, Fallstu-die, Referenz).

12.3 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine Vertreterbeziehung zwischen den Parteien entsteht. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung.

12.4 Salvatorische Klausel. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Ver-trags für ungültig oder nicht durchsetzbar befinden, wird diese Bestimmung des Vertrags im maximal zu-lässigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

12.5 Änderungen. Sofern nicht ausdrücklich durch den bevollmächtigten Vertreter jeder Partei im entsprechen-den Einzelauftrag vereinbart, kann dieser Vertrag von den Parteien in keiner Weise geändert, modifiziert oder ergänzt werden, außer durch eine schriftliche Urkunde, die von einem bevollmächtigten Vertreter von parcelLab und dem Kunden unterzeichnet wurde.

12.6 Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, stellt keinen Ver-zicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar.

12.7 Mit Ausnahme der Zahlung der Gebühren ist keine der Parteien verpflichtet, irgendeine Verpflichtung, einschließlich einer zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungs, zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: (i) staatliche Maßnahmen,

(ii) Stromausfall, (iii) Störungen des Internets, des Computernetzes oder der Telekommunikationseinrich-tungen, (iv) Krieg, (v) Terrorismus, (vi) Aufruhr und (vii) höhere Gewalt. Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als fünfundvierzig Tage an, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

12.8 Dieser Vertrag, einschliesslich aller Anlagen und Anhänge, stellt den gesamten und ausschließlichen Ver-trag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren und/oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Alle in einem Einzelauftrag enthaltenen Bestimmungen, die mit den Bestimmungen dieses Vertrags nicht übereinstimmen oder diese ergänzen, gelten als vom Einzelauftrag gestrichen, es sei denn, parcelLab hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

12.9 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, lässt die Ausübung der Rechtsmittel durch eine der Parteien unter diesem Vertrag ihre anderen Rechtsmittel unter diesem Vertrag oder anderweitig unbe-rührt.

12.10 Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, erfolgen schriftlich und werden per bestätigter E-Mail-Übertragung, per Kurier oder Nachtzustellungsdienst oder per Einschreiben zugestellt und gelten in jedem Fall als bei Erhalt zugegangen (Mitteilungen für etwaige Verlängerungen der Vertragslaufzeit können auch per E-Mail an die im jeweiligen Einzelauftrag angegebene Adresse über-mittelt werden). Alle Mitteilungen werden an die oben genannten Adressen oder an eine andere Adresse gesendet, die eine der Parteien der anderen in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt mitteilen kann. Jede Partei kann ihre Anschrift für Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags ändern, indem sie die andere Partei auf die in diesem Abschnitt genannte Weise schriftlich benachrichtigt.

12.11 Der Austausch eines vollständig ausgefertigten Auftragsformulars (in Kopie oder anderweitig) durch digi-tale Unterschrift oder durch andere elektronische Mittel, wie z.B. eine Datei im portablen Dokumenten-format (.pdf), ist ausreichend, um die Parteien an die Bestimmungen dieses Vertrags zu binden.