1. DEFINITIONEN.
1.1 „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet jedes Unternehmen, das von einer Partei kontrolliert wird, sie kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.
1.2 „Kundendaten“ bedeutet alle Daten oder Informationen, die der Kunde parcelLab zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob sie in der Plattform enthalten sind oder nicht.
1.3 „Datenverarbeitungszusatz“ oder „DPA“ bezeichnet den Datenverarbeitungszusatz von parcelLab, zu finden in Anhang A.
1.4 „Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet den Data Protection Act 2018, der die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 (soweit anwendbar) umsetzt, sowie alle anderen anwendbaren Gesetze, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre von Personen beziehen.
1.5 „Endkunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die ein Paket und/oder eine Post-Checkout-Mitteilung erhält.
1.6 „Ausschlüsse“ bezeichnet die grobe Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten einer der Parteien, die Entschädigungsverpflichtungen einer der Parteien im Rahmen dieses Vertrags, die Beschränkungen und die im Rahmen dieses Vertrags fälligen Gebühren (bei denen es sich nicht um strittige Gebühren handelt).
1.7 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Terrorismus, Pandemien, Ausfall von Netzwerken Dritter oder staatliche Kontrollen oder Einschränkungen.
1.8 „Auftragsformular“ bedeutet einen schriftlichen Auftrag, der von den Parteien für die Erbringung von Dienstleistungen durch parcelLab an den Kunden ausgeführt wird.
1.9 „Plattform“ bezeichnet die proprietären Versand- und Kommunikationssoftwaredienste von parcelLab, einschließlich des Portals, der Datenübertragungsmechanismen (API, FTP oder E-Mail) und der Kommunikationsmechanismen (einschließlich E-Mail, SMS, Push, Webhooks, Alexa, WhatsApp), die dem Kunden gemäß einem entsprechenden Auftragsformular zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform ist über das webbasierte Portal von parcelLab unter https:/prtl.parcellab.com zugänglich.
1.10 „Professional Services“ bedeutet technische Dienstleistungen, die nicht die Plattform betreffen und die dem Kunden von Zeit zu Zeit von parcelLab gemäß einem entsprechenden Bestellformular zur Verfügung gestellt werden.
1.11 „Service Level Agreement“ oder „SLA“ bedeutet das Service Level Agreement von parcelLab, zu finden in Anhang B.
1.12 „Dienste“ bezeichnet zusammenfassend die Plattform und die Professional Services.
1.13 „Tracking-Informationen“ bedeutet die dem Kunden zur Verfügung gestellten Tracking-Informationen, wie sie im entsprechenden Auftragsformular aufgeführt sind.
2. GEISTIGES EIGENTUM; NUTZUNGSRECHTE; NUTZUNG DURCH PARTNER; EINSCHRÄNKUNGEN.
2.1 parcelLab besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an den Diensten. parcelLab gewährt dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste während der Laufzeit, wie hierin und in dem entsprechenden Bestellformular gestattet. Für den Fall, dass der Kunde parcelLab Feedback oder Vorschläge in Bezug auf die Dienste zukommen lässt („Feedback“), ist parcelLab alleiniger Eigentümer dieses Feedbacks, unabhängig davon, ob es in die Dienste aufgenommen wird oder nicht, und der Kunde hat kein Recht auf das Feedback.
2.2 Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten. Der Kunde gewährt parcelLab die Lizenz, auf die Kundendaten zuzugreifen und sie ausschließlich in dem Maße zu nutzen, wie es für die Erbringung der Dienste für den Kunden während der Vertragslaufzeit erforderlich ist. Ungeachtet des Vorstehenden hat parcelLab eine unbefristete Lizenz zur Nutzung aggregierter und de-identifizierter Teile der Kundendaten für alle rechtmäßigen Zwecke, einschließlich Benchmarking und Analysen, vorausgesetzt, dass diese Nutzungen den Kunden weder identifizieren noch in der Lage sind, ihn erneut zu identifizieren. Darüber hinaus gewährt der Kunde parcelLab während der Laufzeit ein beschränktes, nicht-exklusives Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Marken des Kunden, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, das Erscheinungsbild der Benutzeroberfläche des Kunden innerhalb der Plattform zu verändern, um das Branding des Kunden einzubinden, und nur in dem Umfang, wie es durch diesen Vertrag oder anderweitig schriftlich genehmigt wurde, und vorbehaltlich aller in diesem Vertrag genannten Einschränkungen.
2.3 Jede Partei behält ihr Eigentum an und ihre Rechte an bereits bestehenden Materialien oder geistigen Eigentumsrechten, die sie vor Abschluss dieser Vereinbarung hatte oder die von der letzten Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von der anderen Partei entwickelt wurden.
2.4 Vorbehaltlich dieser Vereinbarung dürfen die Verbundenen Unternehmen des Kunden auf die Dienste zugreifen und sie nutzen. Alle Verpflichtungen des Kunden gelten gleichermaßen für jedes verbundene Unternehmen des Kunden, das die Dienste nutzt, mit der Maßgabe, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, (i) sicherzustellen, dass alle verbundenen Unternehmen des Kunden diesen Vertrag einhalten, und (ii) für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags.
2.5 Der Kunde wird nicht: (i) die geistigen Eigentumsrechte von parcelLab zu missbrauchen oder zu verletzen; (ii) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen oder Algorithmen der Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, offenzulegen oder anderweitig zu versuchen, diese herauszufinden; (iii) die Plattform zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (iv) die Dienste für Zwecke eines Dritten oder anderweitig zugunsten eines Dritten zu nutzen; oder (v) die Plattform zu nutzen oder zu betrachten, um direkt oder indirekt ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die kommerziell mit den Diensten konkurriert (zusammenfassend die „Beschränkungen“).
3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) sicherzustellen, dass die Bedingungen des Bestellformulars richtig und vollständig sind; (ii) parcelLab in allen Angelegenheiten, die die Dienste betreffen, auf Verlangen von parcelLab in angemessener Weise zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung von Daten und Informationen, die parcelLab benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen; (iii) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienste erforderlich sein könnten, vor Beginn der Laufzeit einzuholen und aufrechtzuerhalten.
4. LAUFZEIT; KÜNDIGUNG.
4.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und dauert bis zum früheren der beiden folgenden Ereignisse: (i) Kündigung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder (ii) Ablauf aller aktiven Bestellformulare (die „Laufzeit“). Jedes Bestellformular hat seine eigene Laufzeit, wie in diesem Dokument angegeben.
4.2 Jede Partei kann diesen Vertrag und alle Bestellformulare kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung (E-Mail ist ausreichend) der verletzenden Partei über die Verletzung geheilt wurde.
4.3 Bei Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung: (i) zahlt der Kunde alle bis zum Beendigungsdatum fälligen Gebühren oder, falls der Kunde im Voraus bezahlt hat, erstattet parcelLab die im Voraus bezahlten Gebühren anteilig zurück; (ii) erlischt das Recht des Kunden auf Zugang zu den Diensten unverzüglich; (iii) gibt jede Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrem Besitz befinden, zurück oder vernichtet sie; (iv) kann der Kunde innerhalb dieser dreißig (30) Tage eine Kopie der Kundendaten anfordern, die parcelLab in einem branchenüblichen Format zur Verfügung stellen wird. parcelLab ist nicht verpflichtet, die Kundendaten über diesen Zeitraum von dreißig (30) Tagen hinaus aufzubewahren; und (v) alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, eine Beendigung oder einen Ablauf zu überdauern, bleiben in diesem Sinne bestehen.
5. GEBÜHREN; ZAHLUNG.
5.1 Sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anders angegeben, zahlt der Kunde an parcelLab die im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Gebühren („Gebühren“) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von parcelLab. Der Kunde ist verpflichtet, parcelLab innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu benachrichtigen, wenn die Gebühren in gutem Glauben bestritten werden („strittige Gebühren“), und der Kunde kann die Zahlung der strittigen Gebühren während der Dauer des Rechtsstreits zurückhalten, vorausgesetzt, der Kunde zahlt alle Gebühren, die keine strittigen Gebühren sind. Sobald die Streitigkeit beigelegt ist, muss der Kunde alle beigelegten Gebühren innerhalb von fünf (5) Werktagen bezahlen.
5.2 Sofern in dem jeweiligen Auftragsformular und/oder in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, sind alle in einem jeweiligen Auftragsformular festgelegten Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Der Kunde erstattet parcelLab alle angemessenen Auslagen, die bei der Erbringung der Dienste entstehen, sofern diese Auslagen vom Kunden vor ihrer Entstehung schriftlich genehmigt wurden.
5.3 Sollten die Gebühren mehr als zehn (10) Tage überfällig sein, kann parcelLab zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die ihm zustehen: (i) nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden den Zugang des Kunden zu den Diensten aussetzen; und (ii) die vollständige Zahlung aller Gebühren verlangen, bevor der Zugang des Kunden zu den Diensten wiederhergestellt wird.
5.4 Alle Gebühren verstehen sich exklusive aller anwendbaren Umsatz-, Nutzungs- oder Verbrauchssteuern, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Einkommen von parcelLab basieren. Wenn der Kunde steuerbefreit ist, muss er parcelLab unverzüglich eine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Der Kunde haftet für alle Verbindlichkeiten oder Kosten, die parcelLab entstehen, wenn der Kunde die fälligen Steuern nicht oder verspätet zahlt oder wenn die vom Kunden geltend gemachte Steuerbefreiung abgelehnt wird. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von seiner Gebührenzahlung einzubehalten, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, alle Gebühren, die einer solchen Einbehaltung unterliegen, aufzurechnen und ist nicht berechtigt, die Gebühren zu reduzieren, so dass die Nettozahlung an parcelLab dem vollen Betrag entspricht, der im entsprechenden Auftragsformular aufgeführt ist.
6. GARANTIEN.
6.1 Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie das volle Recht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzugehen und zu erfüllen, und dass sie alle geltenden Gesetze einhält.
6.2 parcelLab gewährleistet, dass die Dienste während der Laufzeit im Wesentlichen den wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrages und des jeweiligen Auftragsformulars entsprechen. Falls der Kunde einen Mangel feststellt, muss er parcelLab schriftlich über den Mangel informieren und parcelLab muss den Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen beheben oder der Kunde kann diesen Vertrag gemäß Abschnitt 3 kündigen, was das einzige Rechtsmittel des Kunden für diesen Mangel ist.
6.3 DIE DIENSTE WERDEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND PARCELLAB LEHNT JEGLICHE GARANTIE AB, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER GARANTIE, DASS DIE DIENSTE RECHTZEITIG, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHEN WERDEN.
7. SCHADENSERSATZ.
7.1 parcelLab stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von parcelLab oder (ii) der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Dienste ergeben, wenn diese wie hierin gestattet genutzt werden. Falls die Dienste untersagt werden oder nach Ansicht von parcelLab wahrscheinlich untersagt werden, wird parcelLab als ausschließliches Rechtsmittel des Kunden und als einzige Haftung von parcelLab nach eigenem Ermessen eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (x) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Dienste weiterhin zu nutzen; (y) die Dienste so zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht rechtsverletzend, aber funktional gleichwertig sind; oder (z) die Erbringung der Dienste, die Gegenstand des Anspruchs sind, zu beenden und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für Dienste, die nach dem Kündigungsdatum erbracht worden wären, anteilig zu erstatten.
7.2 Der Kunde stellt parcelLab von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden oder (ii) der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter oder der Verletzung geltenden Rechts durch die Kundendaten ergeben, wenn diese wie hierin gestattet verwendet werden.
7.3 Die in diesem Abschnitt enthaltenen Entschädigungsverpflichtungen sind an folgende Bedingungen geknüpft: (i) eine unverzügliche schriftliche Mitteilung des Anspruchs durch die Partei, die eine Entschädigung verlangt („Entschädigungsempfänger“), an die Partei, die zur Entschädigung verpflichtet ist („Entschädigungspflichtiger“); (ii) die alleinige Kontrolle über die Auswahl des Rechtsbeistands und die Verteidigung des Anspruchs durch den Entschädigungsverpflichteten, wobei der Entschädigungsempfänger seinen eigenen Rechtsbeistand auf eigene Kosten beauftragen kann und der Entschädigungsverpflichtete sich nicht auf einen Vergleich einlässt, wenn dieser ein Eingeständnis des Entschädigungsempfängers enthält oder ihm eine Haftung auferlegt; und (iii) angemessene Unterstützung durch den Entschädigungsempfänger auf Ersuchen und auf Kosten des Entschädigungsverpflichteten.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
8.1 Mit Ausnahme der Ausschlüsse (i) haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige, exemplarische, Folge- oder Sonderschäden jeglicher Art; und (ii) übersteigt die Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei in keinem Fall einen Betrag, der der Gesamtsumme der Gebühren entspricht, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags während der zwölf (12) Monate vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, an parcelLab gezahlt hat oder zahlen muss.
9. VERTRAULICHKEIT.
9.1 „Vertrauliche Informationen“ sind (i) alle geschäftlichen oder technischen Informationen, einschließlich Produktplänen, Entwürfen, Quellcode, Marketingplänen, Geschäftsmöglichkeiten, Personal, Forschung, Entwicklung oder Know-how (alle vorgenannten Informationen, soweit sie sich auf die Dienste, einschließlich der Plattform (aktuell oder geplant) beziehen, sind vertrauliche Informationen von parcelLab, und alle vorgenannten Informationen, soweit sie sich auf das Geschäft des Kunden beziehen, sind vertrauliche Informationen des Kunden); und (ii) Informationen, die von der offenlegenden Partei („Offenleger“) als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ bezeichnet werden oder die unter den gegebenen Umständen in ihrer Gesamtheit vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können.
9.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören Informationen, die der Offenbarende der anderen Partei („Empfänger“) vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung offenbart hat. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, es sei denn, sie sind das Ergebnis einer unrechtmäßigen Offenlegung durch den Empfänger; (ii) dem Empfänger auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, der rechtmäßig im Besitz der vertraulichen Informationen ist und das Recht hat, diese offenzulegen; oder (iii) vom Empfänger unabhängig entwickelt werden, ohne dass er vertrauliche Informationen des Offenlegers verwendet und von Personen, die keinen Zugang zu diesen vertraulichen Informationen haben.
9.3 Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Offenlegers nur an diejenigen Angestellten, sonstigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Berater weiterzugeben, die diese Informationen kennen müssen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so streng sind wie die hierin enthaltenen. Ungeachtet des Vorstehenden bleibt der Empfänger für alle Handlungen und Unterlassungen derjenigen haftbar, an die er vertrauliche Informationen des Offenlegers weitergibt. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Offenleger zuerst benachrichtigt (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und dem Offenleger die Möglichkeit gibt, die geforderte Offenlegung anzufechten, und dass der Empfänger die Offenlegung auf die vertraulichen Informationen beschränkt, die vernünftigerweise notwendig sind, um seine gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
10. DATENSCHUTZ.
10.1 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Kunde im Sinne der Datenschutzgesetzgebung der Verantwortliche und parcelLab der Auftragsverarbeiter ist. Die DSGVO legt den Umfang, die Art und den Zweck der Verarbeitung durch parcelLab, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen fest. parcelLab verpflichtet sich, (i) angemessene und geeignete physische, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust oder Vernichtung oder Beschädigung der personenbezogenen Daten zu schützen; (ii) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit und Eignung seiner Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zu gewährleisten, und um sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen des Kunden wahren; (iii) in Bezug auf personenbezogene Daten nur nach den dokumentierten Anweisungen des Kunden zu handeln; (iv) personenbezogene Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten (wobei dieser Vertrag als schriftliche Zustimmung zur Übermittlung in die Vereinigten Staaten gilt); (v) den Kunden in angemessener Weise bei der Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der Betroffenen zu unterstützen; (vi) auf Verlangen des Kunden alle personenbezogenen Daten zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben; (vii) den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn nach angemessener Auffassung von parcelLab eine Anweisung des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt; und (viii) vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen zu führen, um die Einhaltung dieses Abschnitts nachzuweisen und Prüfungen durch den Kunden oder einen vom Kunden benannten unabhängigen Prüfer zu ermöglichen, solange solche Prüfungen (x) nicht öfter als einmal (1) pro Kalenderjahr stattfinden; (y) während der normalen Geschäftszeiten in einer Weise durchgeführt werden, die den Geschäftsbetrieb von parcelLab so wenig wie möglich stört, und mindestens zehn (10) Werktage im Voraus schriftlich angekündigt werden; und (z) nicht auf Systeme zugreifen, bei denen ein solcher Zugriff nach angemessener Einschätzung von parcelLab die Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
11. GELTENDES RECHT.
11.1 Das geltende Recht und der anwendbare Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen, Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen, die sich aus, unter oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, richten sich nach der parcelLab Einheit, die diesen Vertrag wie folgt abschließt:
ParcelLab Rechtsträger: parcelLab, Inc.
Geltendes Recht: Delaware, USA
Gerichtsstand: New Castle County, Delaware
ParcelLab Rechtsträger: parcelLab SAS
Geltendes Recht: Frankreich
Gerichtsstand: Paris, Frankreich
ParcelLab Unternehmen: parcelLab LTD
Geltendes Recht: England & Wales
Gerichtsstand: London, Vereinigtes Königreich
ParcelLab Rechtsträger: parcelLab GmbH
Geltendes Recht: Deutschland
Gerichtsstand: Berlin, Deutschland
12. SONSTIGES.
12.1 Keine Partei darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, jedoch mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag nach schriftlicher Ankündigung, jedoch ohne das Erfordernis, die Zustimmung der anderen Partei einzuholen, (i) an ein verbundenes Unternehmen oder (ii) in Verbindung mit einer Fusion oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der abtretenden Partei abtreten oder übertragen darf. Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig.
12.2 Während der Laufzeit kann parcelLab den Kunden als parcelLab-Kunden ausweisen und den Namen und das Logo des Kunden auf seinen Websites und in Marketingmaterialien verwenden. Jede andere Verwendung des Namens oder Logos des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
12.3 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter zwischen den Parteien entsteht.
12.4 Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bedingung oder ein Recht aus diesem Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bedingung oder ein solches Recht dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht der betreffenden Partei, dieses durchzusetzen oder Rechtsmittel dagegen einzulegen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, gelten die hierin vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so gilt diese Bestimmung, sofern sie von den übrigen Bestimmungen abtrennbar ist, als nicht in dieser Vereinbarung enthalten und berührt in keiner Weise die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
12.5 Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag oder hat während eines Ereignisses höherer Gewalt weitere Verpflichtungen in Bezug auf diesen Vertrag.
12.6 Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen in diesem Zusammenhang. Abwandlungen, Modifikationen oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis der Parteien möglich.
12.7 Jede Mitteilung, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zukommen lassen muss, muss: (i) im Falle einer Mitteilung an parcellab per Post an die unten angegebene Adresse, wobei eine Kopie per E-Mail an support@parcelLab.com geschickt wird; und (ii) im Falle einer Mitteilung an den Kunden per Post an die bei parcelLab hinterlegte Adresse, wobei eine Kopie per E-Mail an die bei parcelLab hinterlegte E-Mail Adresse geschickt wird.